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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Wahl des Kommandanten und Stellvertreter in Bayern | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 455324 | |||
Datum | 15.01.2008 21:15 MSG-Nr: [ 455324 ] | 5547 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Eichinger Wer darf wählen alle Mitglieder des Feuerwehrvereins zwischen 16 und 63? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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