Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ablehnung bei der Übernahme in eine andere Ortswehr | 36 Beiträge |
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 455064 |
Datum | 14.01.2008 22:24 MSG-Nr: [ 455064 ] | 12440 x gelesen |
Hallo Stefanie,
möchte mich Jakob Theobald anschließen, Deiner Sache tust Du mit dem Feuerwehr-Forum keinen Gefallen. Auf der anderen Seite, die geschilderte Sache stinkt wirklich zum Himmel. Wenn dem so ist, dann gehört sowas dienstrechtlich belangt.
Dazu nur einige Stichworte aus Verwaltungssicht:
Egal, welche Voraussetzungen das örtliche Brandschutzrecht zur Aufnahme/Übergabe gibt, Dein Antrag (sei er auch mündlich) ist ein Verwaltungsakt. Und der sollte alles sein, außer willkürlich und nicht erschließbar. Das bedeutet, es müssen Dir die Gründe für eine Ablehnung genannt werden und die sollten fundiert sein. Sollten die Äußerungen Dir gegenüber so ausgesehen haben, so wird die Sache noch heißer. Der Amtsträger ist in diesem Fall für den öffentlichen Dienst nicht tragbar.
Mein Vorschlag: Schriftlich (per Post) einreichen und ausdrücklich persönliche Gesprächsbereitschaft erklären. Sollte nach drei Wochen keine Antwort kommen - Sachstandsanfrage.
Wenn Du die Möglichkeit hast, versuch Kontakt über einen anderen Angehörigen bekommen. Das öffnet eher die Türen.
Wie gesagt, wenn es so sein sollte wie Du schreibst - gruselig.
MfG.
Paul
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