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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMitverschulden, wenn unangeschnallt Unfallopfer...14 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW453523
Datum09.01.2008 20:00      MSG-Nr: [ 453523 ]6969 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Sascha TrögerDoch, allerdings bezog ich mich auf Einsatzfahrten unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten. Da sind mir in den letzten Jahren (vgl. die angeführten Unfälle) keine Urteile bekannt.

Weil möglicherweise durch die § 35 StVO davon befreit? Auch wenn man wohl die Dringlichkeit eines "Nicht-Anschnallens" verneinen dürfte. Dass man davon nichts hört, dürfte wohl daran liegen, dass es Zivilprozess, wo es Schadensersatz etc. geht es mangels Spektakularität seltener ins "Medieninteresse" schaffen als Strafprozesse.

Eine Kürzung von Schmerzensgeld etc. durchaus bis zu den hier angesetzten 50% für Nichtanschnallen ist aber allgemein gängige Praxis im Rahmen von Verkehrunfallabwicklungen mit den Versicherern.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 07.01.2008 15:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 07.01.2008 15:52 Mark7us 7P., Traunstein
 07.01.2008 15:58 Dani7el 7M., Jockgrim
 07.01.2008 16:06 Jako7b T7., Bischheim
 07.01.2008 17:20 ., Neuburg
 07.01.2008 17:33 Mark7us 7P., Traunstein
 07.01.2008 19:16 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 07.01.2008 19:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 07.01.2008 21:55 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 07.01.2008 22:05 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 07.01.2008 22:12 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 07.01.2008 22:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 07.01.2008 22:44 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 09.01.2008 20:00 Katj7a R7., Köln

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