News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitverschulden, wenn unangeschnallt Unfallopfer... | 14 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 453523 | ||
Datum | 09.01.2008 20:00 MSG-Nr: [ 453523 ] | 6969 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sascha Tröger Doch, allerdings bezog ich mich auf Einsatzfahrten unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten. Da sind mir in den letzten Jahren (vgl. die angeführten Unfälle) keine Urteile bekannt. Weil möglicherweise durch die § 35 StVO davon befreit? Auch wenn man wohl die Dringlichkeit eines "Nicht-Anschnallens" verneinen dürfte. Dass man davon nichts hört, dürfte wohl daran liegen, dass es Zivilprozess, wo es Schadensersatz etc. geht es mangels Spektakularität seltener ins "Medieninteresse" schaffen als Strafprozesse. Eine Kürzung von Schmerzensgeld etc. durchaus bis zu den hier angesetzten 50% für Nichtanschnallen ist aber allgemein gängige Praxis im Rahmen von Verkehrunfallabwicklungen mit den Versicherern. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|