Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Erkennbarkeit von Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789:2007 | 15 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 453403 |
Datum | 09.01.2008 11:04 MSG-Nr: [ 453403 ] | 8469 x gelesen |
Infos: | 09.01.08 Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung (NRW)
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Ulrich Cimolino"Ambulance" (oder dessen nationale Übersetzung)
Wir beschriften aber die Fahrzeuge deswegen in Deutschland i.d.R. eben nicht mit "Krankenkraftwagen" oder "Rettungswagen" sondern mit "Rettungsdienst".
"Deswegen" m.E. nicht, sondern eher weil ein RTW in Deutschland halt ein genormter Begriff war (neben Krankenwagen) und daher allgemeingültiger für die Fzge verwendbar ist.
Geschrieben von Ingo zum FeldeFür die Feuerwehren sind die Grundfaben (Weiß und Schwefelgelb) sowie die Beklebung (Leuchtrote Streifen) eine größere Unterscheidung zum "Normaussehen".
Es soll Organisationen geben, die halten Krankenwagen und andere Einsatzfahrzeuge vor, die beide in ähnlicher Weise auffällig beklebt/lackiert sind. Es soll sogar welche geben, bei denen haben evtl. RTW etc. ein "2. Leben"...
Geschrieben von Ingo zum FeldeIst in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD?
keine Ahnung, fahren wir nicht.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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