Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | NEF-Fahrer Qualifikation | 54 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 453388 |
Datum | 09.01.2008 10:30 MSG-Nr: [ 453388 ] | 18081 x gelesen |
Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Geschrieben von Matthias Ottist sicherlich ein Fall den ein aufmerksamer Betriebsrat schnell ausräumen sollte.
Welcher Betriebsrat?
Geschrieben von Matthias Ott
naja, dass kann er ja auch machen ohne arbeitslos zu sein.
Da hätte das aber auch keinen Sinn. Problem ist das mancherorts fahren kann wer will, solange er weiß wo beim Roten Kreuz rechts und links ist Hauptsache der Plan ist zu .. Realitäten im Rettungsdienst. Und es gibt einen ganzen Sack voller Leute die hat in der EE des OV nix zu suchen.
Geschrieben von Matthias OttWenn er aber Arbeitslosenhilfe oder "Hartz IV" bekommt - ich habe es jetzt nicht mehr genau im Kopf - gibt es soweit ich mich erinnere bestimmte Dinge zu beachten
Beides jeweils die Stunden (im SChnitt nicht mehr als 15h im Monat) und das Geld soll / muss man angeben. Aber ich kenne Fälle die sind dann 200h im Moant ehrenamtlich zu ALG und Co gefahren .. vgl Disskusion hier
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
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| 08.01.2008 13:48 |
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., Saal a.d. Donau | |