Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mitverschulden, wenn unangeschnallt Unfallopfer... | 14 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 453013 |
Datum | 07.01.2008 21:55 MSG-Nr: [ 453013 ] | 6784 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Ulrich CimolinoWichtig ist das ggf. für die Diskussion um Sinn/Unsinn von Anschnallen in Einsatzfahrzeugen.
Viele wollens halt nicht glauben, dass das auch finanziell schnell der GAU werden kann.
Ist das verwunderlich? Welche Unfälle sind denn bekannt, bei denen es zu Strafen aufgrund Nichtanschnallens mit Verletzungsfolge kam?
Bei den schweren Unfälle der letzten Jahre, wo Nichtanschnallen eine Rolle spielte, wurde nichts entsprechendes bekannt: Wolmirstedt, NEF Dresden, Cham (unklar, ob GF angeschnallt war)
Ich denke, es hält sich bei dieser Problematik ähnlich wie mit nichtvorhandener PSA: Nichts passiert, wenn es schief geht.
MkG Sascha
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