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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Helmkennzeichnung ZF in NRW | 12 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452950 | |||
Datum | 07.01.2008 19:18 MSG-Nr: [ 452950 ] | 9420 x gelesen | |||
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Geschrieben von Ralf Freyer Es soll Kommunen geben, die diese Kennzeichnung nicht als Qualfikationskennzeichnung sondern als Funktionskennzeichnung einsetzen. Das ist ja das Schlimme: Selbst wenn es Vorgaben gibt (ob sinnvoll oder nicht sei mal dahingestellt) macht jeder was er will. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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