Tach, Post!
Geschrieben von Ulrich Cimolinolange immer wieder diskutiert, jetzt klar geurteilt:
Urteil LG Meiningen, vom 28.11.2006, 2 O 1160/05 475, Quelle: ADAC sowie ADAC Motorwelt 01/2008.
Sinngemäß:
Trotz Nichtverschulden am tödlichen Verkehrsunfall (Postzustellerin gegen LKW, LKW-Fahrer allein schuld am Unfall) trifft die Verstorbene infolge Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes ein erhebliches Mitverschulden hinsichtlich der Schadensersatzansprüche nach § 844 II BGB sowie § 254 I BGB (50%).
Nichtanlegen des Gurtes war ursächlich für die Verletzungen, und somit trifft die Getötete ein erhebliches Mitverschulden, daher nur der halbe Schadensersatz an die Hinterbliebenen!
Ist aber eigentlich nicht neu.
Hätte die Frau den Unfall überlebt wäre u.U. die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber futsch (gilt übrigens auch bei Trunkenheitsfahrten)
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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