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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitverschulden, wenn unangeschnallt Unfallopfer... | 14 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 452882 | ||
Datum | 07.01.2008 17:20 MSG-Nr: [ 452882 ] | 6796 x gelesen | ||
Dazu muß sich die Frau bereits in ihrem Zustellbereich befinden. Auf den Weg in ihren Zustellbereich unterliegt sie sehr wohl der Gurtpflicht. Und wo sie gerade war ist hier leider nicht ersichtlich. | ||||
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