Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Mitverschulden, wenn unangeschnallt Unfallopfer... | 14 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 452857 |
Datum | 07.01.2008 15:58 MSG-Nr: [ 452857 ] | 6825 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Markus PerschlUnd obwohl Postzusteller von der Gurtpflicht befreit sind...
Man sieht ja, was die Postzustellerin davon hatte! Zudem hat die Forderung von Schadenersatz überhaupt nix damit zu tun, dass Postzusteller vom Gurtanlegen befreit sind.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 07.01.2008 15:46 |
|
Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 07.01.2008 15:52 |
|
Mark7us 7P., Traunstein |
| 07.01.2008 15:58 |
|
Dani7el 7M., Jockgrim |
| 07.01.2008 16:06 |
|
Jako7b T7., Bischheim |
| 07.01.2008 17:20 |
|
., Neuburg | |