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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wieviele Ausbildungsstunden im Jahr | 111 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452676 | ||
Datum | 06.01.2008 17:19 MSG-Nr: [ 452676 ] | 63263 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Wulf das ist meiner Meinung nach noch zuwenig. Gerade wenn du Schichtarbeiter dabei hast, musst du ein Angebot haben, dass deutlich über 70 Stunden liegt. Wenn wir mal nur von Früh- und Spätdienst ausgehen, kann ein Schichtdienstmensch nämlich max. alle 14 Tage abends erscheinen. Und du kannst nicht erwarten, dass alle Schichtpläne syncron laufen. Bei 25 Übungsdiensten im Jahr kann man (zumindest rechnerisch) zweimal einen dreiwöchigen Abstand setzen. Somit hat auch jemand, der in Wechselschicht (F/S) arbeitet die Chance zumindest die Hälfte aller Übungsdienste zu besuchen. Hinzu kommen ja noch die von mir angesprochenen Quartalsdienste. Das erreichen von mindestens 40 U-Std. sollte auch so möglich sein. Dennoch gebe ich dir im Grundsatz recht. Mehr als meine genannten 50 Stunden sind natürlich besser. Sinnvoll wäre meines Erachtens ein wöchentlicher Übungsdienst. Nach Abzug von Feiertagen, örtlich ungelgenen Terminen, ... kann man dann so auf 48 Dienste à 2 Fortbildungsstunden kommen. Nimmt man dann noch die vier Quartalstage (à 6 U-Std.) hinzu (wo man ja auch etwas aufwendiger Üben kann), so bietet man insgesamt 120 U-Std. regulären Fortbildungsdienst an. Wer dann nicht auf mindestens 40 Stunden kommt hat definitiv was falsch gemacht. Hinzu könnte man dann, sagen wir mal alle zwei Wochen, einen Übungsdienst für die verschiedenen Sonderfunktionen (im Wechsel / Anteil nach Notwendigkeit) einfließen lassen, der an einem anderen Wochentag stattfindet. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | ||||
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