Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feinstaubplakette für Feuerwehrangehöhrige | 30 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 450907 |
Datum | 01.01.2008 21:02 MSG-Nr: [ 450907 ] | 8018 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin,
Ähm, wer sagt, dass nur Einsätze unter die zur Erfüllung der hoheitlichen Pflichten erforderlichen Tätigkeiten fallen? Dass man 'nen Auto "danach" aus der Zone abschleppen lässt, wird wohl keiner ernsthaft verlangen, oder?
Nebenbei können die Kommunen diverse Ausnahmen erlauben. Okay, wenn die Fw ausreichend stark ist und die Kommune meint, auf Mitlgieder verzichten zu können... Andernfalls soll sie den betroffenen FA 'ne Sondererlaubnis erteilen.
Gruß,
Thorben
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