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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feinstaubplakette für Feuerwehrangehöhrige | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 450890 | ||
Datum | 01.01.2008 20:39 MSG-Nr: [ 450890 ] | 8071 x gelesen | ||
Darin sehe ich ja leider das Problem. Das Einfahren in die Umweltzone ist gestattet, aber das Parken im öffentlichen Straßenverkehrsraum und das Ausfahren aus der Umweltzone ist verboten. Ein anderes Problem sehe ich, dass die Kameraden nicht mehr an den Übungsabenden teilnehmen können. Es ist niemandem Zuzumuten im strömenden Regen mit dem Fahrrad zu kommen und der ÖPNV ist ja auch nicht immer der beste. Aber das ist mal wieder Typisch. Es wird schnell was auf den Tisch geschmissen aber die Folgen (auch wenn sie nur klein sind) werden oft nicht bedacht. Ich gestehe ja ein, dass das Problem erst aufgefallen ist nachdem ich mal wieder einen Bericht über die Umweltzonen gelesen habe. | ||||
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