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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feinstaubplakette für Feuerwehrangehöhrige | 30 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 450886 | |||
Datum | 01.01.2008 20:35 MSG-Nr: [ 450886 ] | 8030 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler Ingo Darf mann in NRW Sonderrechte in Anspruch nehmen ohne Blaulich und MKH? Darf man in allen BL, sofern man zu dem im §35 StVO genannten Kreis gehört. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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