Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feinstaubplakette für Feuerwehrangehöhrige | 30 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 450883 |
Datum | 01.01.2008 20:33 MSG-Nr: [ 450883 ] | 7944 x gelesen |
In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Sebastian KunzNun gibt es ja eine Ausnahmegenehmigung die besagt, dass Fahrzeuge dir Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehmen können keine Plaket benötigen.
Das ist keine Ausnahmegenehmigung, sondern eine ganz reguläre Regelung.
_Meine_ Interpretation ist ja: Sobald ein FM(SB) drin sitzt, der alarmierbar ist, kann er im Alarmfall SoRe in Anspruch nehmen und braucht deswegen keine Plakette. Ich befürchte aber, dass viele Menschen (z.B. Polizisten und Richter) da eine andere Meinung haben könnten ;-)
Geschrieben von Sebastian KunzMeine Meinung ist, dass solche Kameraden für Ihr Fahrzeug eine Plakette bekommen sollten
Die Plaketten sind fahrzeugbezogen, bei personenbezogenen Ausnahmen von der Plakettenpflicht werden keine fahrzeugbezogenen Plaketten erteilt (häufigstes Beispiel dürften die Schwerbehinderten entsprechender Kategorie sein). Für Feuerwehrleute wird es in der Hinsicht bestimmt keine Sonderregelung geben.
Aber: sollte es im Einzelfall da zu Problemen kommen, sollte IMO die Feuerwehr für den entsprechenden FM(SB) eine Ausnahmegenehmigung (für die Fahrt ohne Plakette) erwirken. I.d.R. ist sowas ja eh 'im eigenen Hause' zu regeln, da in den entsprechenden Städten Träger der Feuerwehr und Zuständiger für die Ausnahmegenehmigung identisch sind.
Gruß,
Henning
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