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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit privat PKW bei Anfahrt zum GH | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 450827 | ||
Datum | 01.01.2008 18:59 MSG-Nr: [ 450827 ] | 8565 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ludger Kotulla in NRW ist das eindeutig: Die Gemeinde zahlt., wenn... Rechtliche Aussagen sollte man schon stichfest machen können, oder den Gesetzestext, so wie Jürgen es gemacht hat, zitieren. Das die Gemeinden Schäden ohne Wenn und Aber zu ersetzen haben, ist so pauschal ausgedrückt schlichtweg falsch. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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