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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit privat PKW bei Anfahrt zum GH | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 450823 | ||
Datum | 01.01.2008 18:46 MSG-Nr: [ 450823 ] | 8520 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Martin Münich Ich weiß von meiner Wehr, dass eine Versicherung besteht, die für solche Schäden aufkommt. Unabhängig ob so eine Versicherung besteht oder nicht: die Gemeinde muss den Schaden ersetzen. Ob die das von einer ihrer Versicherungen wieder holen kann dürfte dem geschädigten Feuerwehrangehörigen egal sein. siehe: Feuerwehrgesetz BaWü, genau: §16 MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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