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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit privat PKW bei Anfahrt zum GH | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 450814 | ||
Datum | 01.01.2008 18:36 MSG-Nr: [ 450814 ] | 8566 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kevin Schubert Hab mir jetzt zwei Meinungen von Kollegen eingeholt und der eine sagt dass es ersetzt werden muss und der andere sagt das müsse die Gemeinde nicht zahlen. Tja. Einer von beiden hat wohl im TrM1 gepennt ;-) Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung erheblich habe ich mal gelernt ;-) Du brauchst §16 FwG Ba-Wü. Die Gemeinde hat Dir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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