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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 450112 | ||
Datum | 29.12.2007 15:11 MSG-Nr: [ 450112 ] | 153372 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Falk Schlüsener In NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist. Noch mal als Nachtrag: Das ist definitiv falsch. Ich habe mir eben mal die entsprechenden Schreiben des Ministeriums u.a. für Gesundheit durchgelesen. Es wird ausdrücklich mehrfach betont, dass es keine gesetzliche Hilfsfrist gibt, sondern nur einen Rahmen aus der Gesetzesbegründung, 5-8 Minuten und im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten. Eine konkrete Vorgabe hat durch die Träger des Rettungsdienstes in deren Rettungsdienstbedarfsplan zu erfolgen. Beste Grüße Sven | ||||
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