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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW450112
Datum29.12.2007 15:11      MSG-Nr: [ 450112 ]153372 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

    alle 10 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Hi!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerIn NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist.

    Noch mal als Nachtrag: Das ist definitiv falsch. Ich habe mir eben mal die entsprechenden Schreiben des Ministeriums u.a. für Gesundheit durchgelesen. Es wird ausdrücklich mehrfach betont, dass es keine gesetzliche Hilfsfrist gibt, sondern nur einen Rahmen aus der Gesetzesbegründung, 5-8 Minuten und im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten.
    Eine konkrete Vorgabe hat durch die Träger des Rettungsdienstes in deren Rettungsdienstbedarfsplan zu erfolgen.

    Beste Grüße
    Sven



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