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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Mitnahme von Pressevertretern in Dienstfahrzeugen | 19 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 450094 | ||
| Datum | 29.12.2007 14:47 MSG-Nr: [ 450094 ] | 7582 x gelesen | ||
Neben der Haftungsausschlusserklärung würde ich noch auf eine Erklärung zur ggf. erforderlichen Geheimhaltungspflicht bestehen. Immerhin hört er ja den Funk mit und bei unseren eigenen Feuerwehrleuten bestehen wir ja darauf. Ebenso wäre die Anerkennung einer Weisungsbefugnis durch den Einsatzleiter denkbar. Ansonsten kann sich die Person ja vor Ort auf die allg. Pressefreiheit berufen, was der Feuerwehr oftmals die Arbeit erschweren kann. (Wenn der Einsatzleiter ihn zum Weggehen auffordert, dann sollte er dies auch machen) Insgesamt würde ich aus den o. g. Gründen auch mit ihm vereinbaren, dass der von ihm erstellte Artikel vor der Veröffentlichung mit der Feuerwehr besprochen werden muss. Mit eurer Versicherung würde ich noch abklären, ob Dritte Personen, welche nicht der Feuerwehr angehören, bei deren Mitnahme versichert sind. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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