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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Verhalten bei Ölspuren | 17 Beiträge | ||
| Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 449915 | ||
| Datum | 28.12.2007 22:30 MSG-Nr: [ 449915 ] | 6447 x gelesen | ||
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Hm, kann man das irgendwo genau nachlesen? Geschrieben von Schindler Mike bei der Beseitigung von Ölspuren keinen Kostenersatz gemäß § 36 Warum genau? Weil Pflichtaufgabe? Dann passt aber der weitere Text nicht: Geschrieben von Schindler Mike Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr erstrecken sich danach nicht auf jede denkbare Art der Hilfeleistung und Gefahrenabwehr Wenn man die Ölspurbeseitigung richtig betrachtet, ist sie zweigeteilt: Der zeitkritische Aspekt der Ausbreitung und damit die drohende Umweltgefährdung kann man sicherlich der Feuerwehr zu ordnen... Das relativ zeitunkritische porentiefe Reinigen etc gebührt ganz anderen... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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