Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Platzverweis, war: Umgang mit Ersthelfern | 12 Beiträge |
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 449094 |
Datum | 24.12.2007 16:05 MSG-Nr: [ 449094 ] | 6908 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Salü,
Geschrieben von Sebastian WeißRichtig. Was aber, wenn sich die Person beharrlich weigert, dem Verwaltungsakt nachzukommen?
Ich hab mal ein wenig in Kommentaren und anderen Gesetzen herumgeschmökert, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs habe ich aber nicht entdecken können.
Heißt für mich also: Gaffer nach § 51 HBKG verweisen, sich dann darüber ärgern dass dem das egal ist, und dann zusehen wo man Polizeikräfte herbekommt, um den Platzverweis durchsetzen zu lassen?!
genau so. Wurde uns sogar auf dem FIII so beigebracht - kein unmittelbarer Zwang durch die FW. Sei ganz einfach mangels Ausbildung nicht vorgesehen und daher ein Fall für Amtshilfe durch die Polizei.
mfG
Mathias Zimmer
#Wie üblich meine persönliche Meinung.#
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| 24.12.2007 14:10 |
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Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt Umgang mit Ersthelfern | |