Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Sebastian WeißIch hab mal ein wenig in Kommentaren und anderen Gesetzen herumgeschmökert, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs habe ich aber nicht entdecken können.
... ist die Frage was man in § 42 (2) Satz 1 ("Die technische Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit nicht entsprechende Maßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen Stellen getroffen werden.") hineininterpretieren kann (ich bin Dipl.Ing., du willst Jurist werden ...). Ist aber auf jeden Fall nur subsidiär, also wenn die da: Fall für die Polizei.
Geschrieben von Sebastian WeißHeißt für mich also: Gaffer nach § 51 HBKG verweisen, sich dann darüber ärgern dass dem das egal ist, und dann zusehen wo man Polizeikräfte herbekommt, um den Platzverweis durchsetzen zu lassen?!
... im Prinzip schon (nennt man Vollzugshilfe ;-) ) - wenn man sich noch mehr ärgern will (weil ob da was Nutzbringendes rauskommt ?) durch Pol Personalien erfassen lassen und OWi-Verfahren einleiten.
Schöne Weihnachten noch ...
Gruss
Gerhard
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