Geschrieben von Johannes KrauseSeht ihr die Antwort ähnlich?
Fangen wir mal mit den Fragen an. Da kommt ja der Herr Aller nicht unbedingt alleine drauf, sondern dass muss ihm ja jemand mitgeteilt haben. Ein weiterer Pluspunkt für Nds. Führungskräfte. :-(
Seit der Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen dürfen Führerscheinneulinge nur noch Personenkraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Um ein Feuerwehrfahrzeug führen zu dürfen, sind m. E. andere Führerscheinklassen erforderlich. Ein Erwerb der erweiterten Fahrerlaubnis auf eigene Kosten ist für die Ehrenamtlichen kaum einzusehen.
Denkbar wäre dann ja ein von der SPD ins Leben gerufener Sonderfonds für KatS-Führerscheine. Wenn man die Probleme erkannt hat, kann man ja auch die Lösung präsentieren.
Seit der Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen dürfen Führerscheinneulinge nur noch Personenkraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Um ein Feuerwehrfahrzeug führen zu dürfen, sind m. E. andere Führerscheinklassen erforderlich. Ein Erwerb der erweiterten Fahrerlaubnis auf eigene Kosten ist für die Ehrenamtlichen kaum einzusehen.
Vielleicht nimmt nicht die Bereitschaft ab, sondern einige schaffen die Voraussetzung schlicht und ergreifend nicht.
Die zeitliche Belastung für die Grundausbildung ist für viele Interessierte problematisch. Der zusätzlich eingeführte zweite Teil wird insbesondere von Berufstätigen, die im Übrigen ihren üblichen Dienst ableisten, als nur schwer mit den übrigen Verpflichtungen vereinbar bezeichnet.
Naja, nehmen wir mal die Durchschnitts-Fussballmanschaft in einer etwas höheren Liga. Zweima/dreimall die Woche Training, nach Winterpause eventuell sogar Saisonvorbereitung (mehrtägig). Und komischerweise ist das Spielfeld am Wochenende auch voller Leute.
Dann mal die Antworten des IM Schünemann
Ein Blick auf die Mitgliederzahlen belegt die große Bereitschaft zur ehrenamtlichen Betätigung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr.
Solange Zuschüsse und Stimmberechtigung an Mitgliederzahlen hängt, wird dieser Trend zumindest nicht nachhaltig einbrechen. Wobei auch sicherlich andere Verbände "Karteileichen" aufweisen.
Motivationsprobleme, insbesondere im Hinblick auf eine Weiterqualifizierung von Feuerwehrangehörigen, sind nicht bekannt. Auch seitens des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. wird immer wieder die hohe Motivation der niedersächsischen Feuerwehrmitglieder hervorgehoben.
Da sollte man die Lehrgangsergebnisse der LFSen mit einfliessen lassen.
Sofern sich hieraus das Erfordernis einer erweiterten Fahrerlaubnis ergibt, fällt dies in die Verantwortung der für die Durchführung nach nach dem NBrandSchG verantwortlichen Kommune. Eines Erwerbs dieser Fahrerlaubnis auf eigene Kosten von Feuerwehrangehörigen bedarf es insoweit nicht.
Vielleicht gibt es da mal die Durchwahl von Herrn Schünemann. Hätte da mal jemanden, der mit ihm telefonieren müsste.
Eine Verschärfung der Anforderungen an die Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist insgesamt nicht gegeben.
Würde auch teilweise ein Fiasko werden.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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