Ist das nicht ein bißchen einfach?
Die GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder?
Bei dem Stabilisierungsverfahren werden die "Füße" des Leiterteils eventuell gebogen, da sie mit der Radaufhängug des PKW verkeilt werden, und ein bis zwei Sprossen werden punktuell mit einer maximal Zugkraft (durch die Spann- oder Zurrgurte) beansprucht.
Ich weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen.
Bei uns sind diesbezüglich ebenfalls schon Diskussionen entflammt und es gibt Verfechter für und gegen den Einsatz der Steckleitern. Was wird erst diskutiert werden, wenn mal eine Leiter im folgenden Brandeinsatz bricht und es zu einem Personenschaden kommt. Haftet weiterhin der Hersteller, der Kamerad der die Prüfung durchgeführt hat oder der Einsatzleiter, der den Leitereinsatz angeordnet hat?
Ich glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll, um auch zukünftig mit sicherem Material arbeiten zu können.
Meine persönliche Meinung ist zwiespältig, wenn zum einen es sogar Sicherungsmaßnahmen gibt, die mit Leitern sicherer und schneller zum Erfolg führen, als mit Sicherungssystemen bekannter Hersteller, andererseits eventuell die Sicherheit der Kameraden auf dem Spiel steht?!
Bereit für Diskussionen.
Martin Guttchen
Diese Gedanken sind Eigentum meiner Person und spiegeln lediglich die subjektiven Empfindungen und Meinungen meiner Person wieder.
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