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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überhose vs. Diensthose | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 447305 | ||
Datum | 16.12.2007 12:34 MSG-Nr: [ 447305 ] | 4960 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Tim Schürken Meine Kameraden und ich sind unterschiedlicher Meinung, dar die Hose von innen ähnlich wie die Diensthose aufgebaut ist und auch Beintaschen wie die Diensthose hat, ob man die Hose direkt auf der Haut oder nur in Kombination mit der Diensthose tragen darf. Wie bereits von Christian Flechhut geschrieben: Nachschauen was auf dem Etikett steht. Wenn der vollständige Schutz nur mit einer zusätzlich zu tragenden Diensthose besteht, so muß dies nach EN 469 auf dem Etikett vermerkt sein. Wenn da nichts diesbzgl. steht kann sie auch alleine getragen werden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | ||||
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