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ThemaRückzugssignal13 Beiträge
AutorDomi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz446943
Datum14.12.2007 11:52      MSG-Nr: [ 446943 ]7897 x gelesen

Ich bin halt aus der Schweiz und nicht aus Deutschland, aber wir haben da eine Lösung, die noch immer so vermittelt und angewandt wird:

Bei uns ist jeder(!) PA mit einem Signalhorn ausgestattet (im folgenden Bild gut zu sehen):
.
Damit wird die Kommunikation innerhalb des Trupps, aber auch nach aussen sichergestellt wenn ein Funk ausfällt.

1x hupen: Vorwärts! (Kdo innerhalb des Trupps)
2x hupen: Sammlung (Kdo innerhalb des Trupps). Beim Löschauftrag nach aussen: Wasser marsch!
3x hupen: Ist alles wohl? Als Antwort folgt wieder 3x Hupen: Alles ist wohl!
4x hupen: Raus aus dem Haus! (Egal von wo das Signal ertönt; gilt für ALLE Einsatzkräfte)

3x Anhaltend im Takt hupen: SOS. Wird gemacht, bis der SiTrp eingetroffen ist.

Nun ein Paar Worte zu diesem System:
1. Natürlich kann der Befehl "Raus aus dem Haus" auch mit anderen Signalgebern initiiert werden. Sprich 4x Hupen mit dem TLF, 4x Pfeiffen mit einer Trillerpfeiffe etc. Wir sind so ausgebildet, dass wir auf sämtliche Signale, die 4-fach wiederholt werden das Objekt verlassen.
Martinshorn ist IMO ein grosses No-go, da ja durchaus noch andere Einsatzkräfte später nachrücken können was so zu Verwirrung führen könnte.
Das Signal wird zwar nicht regelmässig wiederholt, da sonst die Verwechslung mit SOS gegeben wäre, kann aber durchaus mit langen Pausen dazwischen wiederholt werden bis sich alle Trupps zurückgemeldet haben.
2. Das System der Kommunikation (1x hupen - 3x hupen) Funktioniert nur zuverlässig mit maximal 2 Trupps im Einsatz. Dann "hört" ein Trupp auf Hupsignale und der andere auf eine Trillerpfeiffe. Beide Systeme unterliegen natürlich grossem Umgebungslärm, sind aber immer noch besser als gar nichts wenn die FuG ausfallen sollten. Redundanz ist nie verkehrt!

Ich bin erstaunt, dass ein solch redundantes System in DE nicht auch Standard ist?


Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen.

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