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Strafgesetzbuch
RubrikSonstiges zurück
Thema'Nur' ein blöder Jungenstreich ?????3 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen446929
Datum14.12.2007 10:28      MSG-Nr: [ 446929 ]3910 x gelesen

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Auf alle Fälle eine Straftat nach dem StGB (Beeiträchtigung von Nothilfemitteln), welche es zwingend aufzuklären gilt.

Den oder die Täter soll der Hammer des Gesetzes mit voller Wucht erwischen!


Dabei sollte man auch die örtlichen Medien stark mit ins Boot nehmen. Alleine deshalb, um die Bevölkerung zu sensibilisieren.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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 14.12.2007 10:04 Andr7e C7., Korbach
 14.12.2007 10:26 ., Kirchheim unter Teck
 14.12.2007 10:28 Stef7an 7B., Alpen/Aachen

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