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Strafgesetzbuch
RubrikSonstiges zurück
Thema'Nur' ein blöder Jungenstreich ?????3 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW446927
Datum14.12.2007 10:26      MSG-Nr: [ 446927 ]3954 x gelesen

Ups! Ich tippe da mal nicht auf "Dumme Jungen", sondern eher auf eine gezielte Aktion gegen die Feuerwehr oder eine Einzelperson!

Auf alle Fälle eine Straftat nach dem StGB (Beeiträchtigung von Nothilfemitteln), welche es zwingend aufzuklären gilt.

Den oder die Täter soll der Hammer des Gesetzes mit voller Wucht erwischen!


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 14.12.2007 10:04 Andr7e C7., Korbach
 14.12.2007 10:26 ., Kirchheim unter Teck
 14.12.2007 10:28 Stef7an 7B., Alpen/Aachen

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