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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit12 Beiträge
AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW446622
Datum12.12.2007 20:09      MSG-Nr: [ 446622 ]5809 x gelesen

Zum Einen handelt es sich eindeutig um eine Aufwandsentschädigung und nicht um ein Arbeitsentgelt, völlig unabhängig davon ob man seine Wohnung verlassen kann oder auch nicht - das ist irrelevant! Vergleiche mit dem Rettungsdienst hinken.

Zum Anderen muss in keiner Weise nachgewiesen werden, ob derjenige auch Kosten in Höhe der Aufwandsentschädigung hatte - eine pauschale Abgeltung für Angehlrige der FF durch die Gemeinde ist zulässig - auch ohne Nachweis in concreto (soweit dadurch der FA nicht gegenüber einer spitzen Abrechung benachteiligt wird.)


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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