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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerscheinproblematik | 132 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 446415 | ||
Datum | 12.12.2007 06:02 MSG-Nr: [ 446415 ] | 83938 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Most
1) Wieviel von meinem Bundeswehrführerschein musst ich selbst zahlen? 2) Die Gemeinde muss den Brandschutzsicherstellen. Geschrieben von Jürgen Most
Auf welcher Grundlage? Mit welchen Konsequenzen wenn ich mir im Anfall von Vergnügungsucht einen 11,5t miete und damit quer durch die Republik heize? Oder gar Gefängniss wenn ich meinen Führerschein zur Gewinnerbringungsabsicht einsetze? Geschrieben von Jürgen Most Aber ich bin Wozu? Gegenfrage: Wer zahlt für sonstige Weiterbildungen im Beruf dazu (falls fachlich erforderlich)? Wie hoch ist der EIgenanteil der städtischen Bademeister an der Wasserfüllung der Schwimmbecken in m³? Geschrieben von Jürgen Most Für die Folgekosten(alle 5 Jahre Untersuchungskosten von 150,-Euro) kann Nicht kann... muss. Weil sonst die Roten Wägen wieder nur in der Halle rumstehen würden. Auch doof Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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