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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBelgien: Keine Sonderrechte?!10 Beiträge
AutorPaul8 S.8, Olingen / n.a.446410
Datum12.12.2007 00:23      MSG-Nr: [ 446410 ]5309 x gelesen

Hallo,

Laut Le Soir (Text in Französisch) gelten für die Einsatzfahrzeuge folgende Regeln:
Ein Rotlicht darf ein Rotlicht überfahren werden
- wenn das Fahrzeug im Eildienst ist,
- Blaulicht und Sirene eingeschaltet sind,
- das Fahrzeug kurz anhält, um sich zu vergewissern, dass die Fahrbahn frei ist.

Da in letzter Zeit vermehrt automatische Radargeräte an Kreuzungen in Brüssel aufgestellt wurden, kam es zu den von Jürgen aufgeführten Anzeigen. Als jetzt vor Kurzem ein FA zu 275? und 8 Tagen Fahrverbot verurteilt wurde, kam es zu Protestaktionen seitens der Gewerkschaften. Diese fordern ihre Mitglieder auf, den kurzen Halt immer einzuhalten, da es bei Geschwindigkeiten über 30 km/h automatisch zur Strafverfolgung kommt.

Mir kommt es so vor, als ob es diese Reglung zwar schon länger gab, der kurze Halt jedoch nicht immer ausgeführt wurde. Jetzt, wo diese Verstösse durch die Ampelblitzer bekannt wurden, werden diese auch geahndet.

Gruss,

Paul



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 11.12.2007 13:55 Andr7eas7 B.7, Plochingen
 11.12.2007 17:05 Paul7 S.7, Olingen
 11.12.2007 18:21 ., Braunschweig
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 11.12.2007 20:48 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
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 11.12.2007 22:51 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 11.12.2007 23:17 Jürg7en 7H., Herne
 12.12.2007 00:23 Paul7 S.7, Olingen
 12.12.2007 06:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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