Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Geschwindigkeit | 20 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 446173 |
Datum | 11.12.2007 08:26 MSG-Nr: [ 446173 ] | 7593 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Grundgesetz
Abrollbehälter
Hallo,
in der Norm für's TSF-W wird ein Begrenzer bei 120km/h gefordert (gut, da werden normalerweise auch max. 6 bzw. 6,3t zul. GG gefordert). Bei größeren Fahrzeugen (auch schon im NE für das StLF10/6 mit 7,5t) wird üblicherweise ein Begrenzer bei 100km/h gefordert.
Der ansonsten bei LKW gesetzlich vorgeschriebene Begrenzer bei ca. 90km/h muss bei Feuerwehrfahrzeugen nicht vorhanden sein, hier gibt es eine Ausnahme.
Bei Nicht-Einsatzfahrten gelten die üblichen Grenzen nach StVO:
Bis 7,5t (einschließlich): AB+außerorts 80km/h, innerorts 50km/h
Über 7,5t: AB 80km/h, außerorts 60km/h, innerorts 50km/h
Gruß,
Michael
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