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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaStraßenbreite der Z- und Einfahrt zum Gerätehaus4 Beiträge
AutorMart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein445986
Datum10.12.2007 11:12      MSG-Nr: [ 445986 ]4982 x gelesen

Moin, moin.

Die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse kann hier ebenfalls Auskunft erteilen.

Bei uns war im vergangenen Jahr eine Begehung durch die Unfallkasse und es wurde eine Zufahrt mit Gegenverkehr bemängelt, da sich die Wege der anrückenden Einsatzkräfte mit denen der abrückenden (Alarmfahrt) Kräfte überschneide und es hierdurch zu Gefahrenmomenten kommen könnte.

Idealfall wäre eine Einbahnstraßenregelung mit Anfahrt von links und Abfahrt nach rechts.....

Gruß Martin


Diese Gedanken sind Eigentum meiner Person und spiegeln lediglich die subjektiven Empfindungen und Meinungen meiner Person wieder.

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 10.12.2007 10:36 Jürg7en 7M., Rielasingen
 10.12.2007 11:07 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 10.12.2007 11:12 Mart7in 7G., Malente
 10.12.2007 11:57 Andr7eas7 H.7, Gielsdorf

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