Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Geschwindigkeit | 20 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 445541 |
Datum | 07.12.2007 18:17 MSG-Nr: [ 445541 ] | 7578 x gelesen |
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Straßenverkehrsordnung
Löschgruppenfahrzeug
Verkehrsunfall
Geschrieben von Marco WeberGelten bei Nichteinsatzfahrten ohne SoSi die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für LKW (z.B.Autobahn 80km/h)?
Hallo Marco,
natürlich gilt für Fahrten ohne SoSi die StVO. Warum auch anders. Nur weil das Auto rot ist und so komische blaue Lampen drauf hat, kann man nicht fahren, wie man will.
Obwohl, auch bei Fahrten mit SoSi würde ich die StVO nicht außer acht lassen. Wenn du mit 7,49 to und mit über 80 km/h in eine brenzlige Situation kommst, weißt du, wovon ich rede.
Also immer mit angepasster Geschwindigkeit zum Einsatz.
Ich kann mich erinnern, dass ich als Maschinist auf dem LF 16 mit ca. 30 bis 40 km/h zu VU Klemm gefahren bin. War grad Glatteis auf der Straße.
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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