Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Stützpunktfeuerwehren in Hessen | 9 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 445527 |
Datum | 07.12.2007 17:53 MSG-Nr: [ 445527 ] | 6234 x gelesen |
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Michael TiedemannVielleicht kann Gerhard Bayer (...) helfen.
... wenn mich hier schon einer ruft ;-)
Der Begriff der Stützpunktfeuerwehr bzw. Hauptstützpunktfeuerwehr in Hessen stammt aus dem alten Organisationserlass zum BrSHG (Name ist mir doch jetzt entfallen, der Nachfolger ist die FwOVO zum HBKG). Da stand sinngemäß drin dass für überörtliche Aufgaben in den Landkreisen Stützpunktfeuerwehren einzurichten waren und eine davon als Hauptstützpunkt einzurichten ist. Es gab auch Fahrzeugspezifikationen dafür (StüPu: LF 16, RW 1, SW 1000, TLF 24/50, bei Hauptstützpunkten war es urzeitlich (70er Jahre) m.W. RW 2 und SW 2000)
Der Begriff ist mit HBKG und der dazu erlassenen FwOVO eigentlich weggefallen (in 1999), hält sich aber noch immer hartnäckig.
Die Nachfolge trat der § 4 der FwOVO an, in der von "Feuerwehren für überörtliche Aufgaben" die Rede ist.
Gruss aus der Stützpunktfeuerwehr ... äh Quatsch: aus der Feuerwehr mit überörtlicher Aufgabe in Pfungstadt ;-)
Gerhard Bayer
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