Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Stützpunktfeuerwehren in Hessen | 9 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 445427 |
Datum | 07.12.2007 13:29 MSG-Nr: [ 445427 ] | 7979 x gelesen |
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Schlauchwagen
2. Software
Hallo,
in Hessen gibt es Feuerwehren mit unterschiedlichen Stati, etwa dem einer Stützpunkt-, Hauptstützpunkt oder gar Autobahnfeuerwehr.
Was eine Autobahnfeuerwehr ist und welche Gerätschaften die mindestens vorhalten muss regelt der so genannte "Autobahnerlass" den es im Beiheft zu HBKG-Kommentar von Klab/Zacherts zu lesen gibt.
Mich würde nun mal interessieren wo geregelt ist was eine Stützpunkt-Feuerwehr ist und wie die Abgrenzung zur Hauptstützpunktwehr aussieht. In der vergangenheit gab es wohl ein "Stützpunkt-Programm", bei denen diese Wehren mit entsprechender Ausrüstung aus Landesbeschaffungen bedacht wurden, etwa den bekannten RW 1 auf MB LAF 911, dem SW 1000 auf MB 409 und 508, dem Polyma-Flutlichtmast auf Hanomag usw.
Kann jemand fundstellen nennen? Google war nicht mein Freund und auch bei der HLB konnte ich unter den verwendeten Stichworten nix finden...
Gruß, otti
Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!
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| 07.12.2007 13:29 |
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Matt7hia7s O7., Waldems | |