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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Finanzieller Grossbrand bei Feuerwehr-Ausstatter Marte | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 445023 | ||
Datum | 06.12.2007 00:14 MSG-Nr: [ 445023 ] | 7467 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Nur ist es meines Wissens so, dass (zumindest im deutschen Insolvenzrecht) mit der Eröffnung des Insolvenzantrages ein Veräußerungsverbot ausgesprochen wird. D.h. selbst wenn der Kunde mit einem Koffer Geld vor der Tür steht dürfte das Fahrzeug eigentlich nicht ausgeliefert werden, bis der Insolvenzverwalter das abnickt. Ja. Es werden vom Gericht Sicherungsmaßnahme angeordnet. Der (i.d.R. dann voläufige) Insolvenzverwalterprüft ob die Voraussetzungen für die Insolvenz gegeben sind und stellt sicher, daß das Vermögen der Masse nicht der Haftung entzogen wird. Der Verwalter kann dann auch entscheiden, ob er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Aufträge fortführt und zu welchen Konditionen oder ob er Nichterfüllung wählt und den Auftrag nicht fertig stellt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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