Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mindeststärke VO NDS schon aufgehoben? | 16 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 444930 |
Datum | 05.12.2007 17:57 MSG-Nr: [ 444930 ] | 6774 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
Geschrieben von Marco Kollecker
Weil eine Ortswehr mit Grundausstattung nur über ein TSF mit Besatzung 1/5 verfügt:
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/8: HLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/5: OLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/2: OLM
Alle stellv. Führungskräfte: LM
könnte sein. Allerdings ist das TSF beladungsmäßig in der Lage eine Gruppe zu versorgen. Das können die anderen Verdächtigen (TLF 16/25 etc.) in ihrer Normausführung so nicht.
Außerdem heißt es ja immer noch Mindeststärke-VO und es gibt (noch) genug Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung, die LF 8 oder ähnlich fahren.
Ich vermute, dass es mit dem legendären früher zusammenhängt. Vor Einführung der Dienstgrade "erster Hauptlöschmeister/erste Hauptlöschmeisterin) konnte der/die stellv. Ortsbrandmeister(in) nämlich "nur" HLM sein. Und dann wäre ja der GF auf dem gleichen Level wie sein Chef. Daran könnten sich einige damals gestört haben. Ob es wirklich so war und warum das immer noch so sein muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Grüße
Micha
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