Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mindeststärke VO NDS schon aufgehoben? | 16 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 444548 |
Datum | 04.12.2007 12:08 MSG-Nr: [ 444548 ] | 6861 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Moin,
Geschrieben von Sven NiclasWurde die VO mittlerweile aufgehoben bzw. wie ist der Stand?
Ist mir nichts von bekannt und würde mich wundern, wurde doch erst vor Kurzem überarbeitet.
Geschrieben von Sven NiclasDie Mindeststärke und Mindestausstattung einer Ortsfeuerwehr soll sich fortan nach einer Gefahrenanalyse des Bedarfsplans am Brand- und Verkehrsunfallrisiko ihres jeweiligen Einsatzgebietes orientieren.
Das ist zum einen nichts neues, schließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung und verweist darauf, dass örtliche gegebenheiten ggf. eien höhere Ausstattung erforderlich machen, um der Forderung des NBrandSchG nach einer angemessenen Ausrüstung zu genügen.
Zum anderen wird's langsam Zeit, hier solche Bedarfspläne verbindlich einzuführen - inkl. längerfristigem Fahrzeugkonzept und AAO.
Gruß,
Thorben
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| 04.12.2007 11:05 |
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Sven7 N.7, Gehrden |
| 04.12.2007 12:01 |
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Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds. |
| 04.12.2007 12:08 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS | |