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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAlamierung der örtlichen Feuerwehr30 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)444322
Datum03.12.2007 12:30      MSG-Nr: [ 444322 ]7510 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannJa, genau so werden es sich die Macher des Gesetzes ursprünglich gedacht haben. Was/ob die dabei gedacht haben, ist unerheblich. Aus dieser Meldepflicht geht meiner Interpretation nach keine Pflicht zum Aktivwerden irgendeiner Feuerwehr hervor. Was ist, wenn der Disponent eine Meldung erhält, aus der er folgert (oder wo er es weiß), dass es sich um ein Nutzfeuer handelt. Muss er dann in jedem Fall Feuerwehrkräfte in Gang setzen, weils ja gemeldet wurde?

Geschrieben von Christian BergmannSehe ich das dann richtig, dass in der Ortschaft Grafschaft bei erkennbaren wirtschaftlichen Totalschaden keine Feuerwehr ausrückt?1. Eine Ortschaft Grafschaft gibt es hier nicht, daher kann ich dir dazu nichts sagen ;-)
2. Du hast verallgemeinernd gesagt, das es eine Frage der Ausbildung wäre, ob sich bei einem Feuer nach Eintreffen einer Feuerwehr der Schaden weiter vergrößert. Ich habe geschrieben, dass das nicht so ist. Wo bitte sehr hab ich geschrieben, dass da keine Feuerwehr kommt/eingreift?

zur generellen Eingriffspflicht der Feuerwehr mal ein Denkbeispiel aus RLP:
Nehmen wir mal einen Holzunterstand (zur Lagerung von Kaminholz, ist ja gerade "in"). Lassen wir den mal freistehend im Gartenbereich abbrennen. Von Brandgröße und Umweltbelastung ist das dann ungefähr so ein Ereignis wie der Abbrand von landwirtschaftlichem Material, wie er in RLP z.B. bis zu einer gewissen Größe für jedermann erlaubt ist. Größenordnung kann da bisweilen so aussehen (Foto entstand bei einer Fehlalarmierung wg. eines solchen Abbrandes, wg. der Nähe zu NRW und der BAB61, von der die meisten landwirtschaftlichen Flächen hier einzusehen sind, haben wir solche Fehlalarme hin und wieder):


Unterschied: Der Holzunterstand fällt einem Schadensfeuer zum Opfer, der landwirtschaftliche Abfall einem Nutzfeuer. Jetzt steht der Holzbesitzer Paul Schmitz aber in seinem Garten neben dem brennenden Holzunterstand und sagt: Hmm, das Holz wollt ich eh weghaben, ich lass es abbrennen, einfacher/günstiger gehts jetzt nicht mehr. Er ruft die Polizei/feuerwehralarmierende Stelle an und sagt: "Tach, Schmitz am Apparat, bei mir brennts im Garten, keine Gefährdung, ich steh daneben und pass auf, Feuerwehr braucht nicht kommen, falls einer meiner Nachbarn nach denen verlangen sollte."
Das ist hier in RLP meiner Auffassung nach ohne weiteres rechtmäßig. Beleg mir doch mal anhand der Vorschriften in Niedersachsen, dass bei euch da zwingend eine Feuerwehr ausrücken muss.
Oder bei dem betriebsstofflosen PKW-Wrack, das auf dem Gelände des Schrotthändlers X in Vollbrand steht und gerade mit 3 Gartenschläuchen von den Schrotthändlergehilfen abgelöscht wird. Es ist windstill, keine Gefahr von Ausbreitung, die Umweltbelastung wird durch Feuerwehr auch nicht verhältnismäßig beeinflusst werden können, der Schrotthändler X ruft an und gibt den Sachverhalt bekannt und bittet darum, die Feuerwehr außen vor zu lassen.
Oder...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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