Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 444304 |
Datum | 03.12.2007 11:06 MSG-Nr: [ 444304 ] | 7548 x gelesen |
Geschrieben von Anton Kastneres zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert.
Das ist die Aussage, nach der ich gefragt habe.
Geschrieben von Anton KastnerUnd wenn dann noch ein Wohlmeinender Nachbar bei der Feuerwehr anruft, dann schlägt die aber auf mit allem was sie hat und diese muss dann löschen.
Die gehen dann eventuell sehr enttäuscht wieder nach Hause. Nicht bestellt, keine Notwendigkeit, keine Kostenerstattung.
Umsonst von der Arbeit weg, zum Gerätehaus gerast, und dann hergedüst.
Ist teilweise schon so, das man 15 Minuten auf die warten muss. Wenn dann nach 5 Minuten schon das Feuer aus sein kann, ist der Schaden wohl geringer als erst noch 10 Minuten untätig auf die Feuerwehr zu warten.
Alles vom Zeitpunkt der Entdeckung an gerechtnet.
Alexander
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
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