Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 444288 |
Datum | 03.12.2007 10:12 MSG-Nr: [ 444288 ] | 7561 x gelesen |
Drehleiter mit Korb
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Da Florian wahrscheinlich aus dem selben Landkreis wie ich kommt, interpretiere ich die Frage so, daß er wissen möchte, ob
bei einem Einsatz Personenrettung mit DLK (von intensivmedizinisch betreuten Patienten) der Schwerpunktfeuerwehr im Dorf A auch zwingend der FF Dorf A alarmiert werden muß?
Geschrieben von Alexander Sucker
Tür verschlossen -> Schlüsseldienst
ok
Geschrieben von Alexander Sucker
Keller voll Wasser -> Klempner
ok
Geschrieben von Alexander Sucker
Baum droht zu fallen -> Gartenbaufirma.
"Grenzfall"
Geschrieben von Alexander Sucker
Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite
Nein, denn Brandschutz ist dazu da, um vor einen Brand zu schützen, nicht um einen entstanden Brand zu löschen.... :-)
Eigentlich kannst Du in jedem Fall die Feuerwehr rufen, ist dann bloß eine Frage der Kosten....
Gruß
Lars
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