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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 444285 | ||
Datum | 03.12.2007 09:59 MSG-Nr: [ 444285 ] | 7519 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Krüger kann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext oder in welcher Verordnung steht, dass bei einem Schadensfall die örtliche Feuerwehr zu alamieren ist. Die Frage finde ich interessant, auch wenn Florian auf etwas anderes hinaus möchte. Meine Frage: Ist es gesetzlich geregelt, das die Feuerwehr zu rufen ist? Oder kann auch eine Privatfirma "alarmiert" werden? Tür verschlossen -> Schlüsseldienst, Keller voll Wasser -> Klempner, Baum droht zu fallen -> Gartenbaufirma. Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite. Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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