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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 K.8, Wiersdorf / Niedersachsen | 444270 | ||
Datum | 03.12.2007 00:28 MSG-Nr: [ 444270 ] | 7443 x gelesen | ||
Erstmal danke für deine Antwort. Es geht mir darum, ob irgendwo geschrieben steht, das bei einem Schadensfall (FU, TH, Brandeinsatz etc.), in dem Hoheitsgebiet einer Ortsfeuerwehr, diese auf jedenfall von der Leitstelle mit zu alamieren ist. Ich bin auf der Suche nach diesem Gesetzestext. Ich habe mal was gelesen: "die nächstgelegene Feuerwehr ist zu alamieren" (sinngemäß wiedergegeben). Gruß | ||||
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