Hallo,
die Vorgabe nach BUK & AFKzV-Liste zur Prüfung von Ausrüstung und Geräten der Feuerwehr sieht lediglich vor, dass Stromerzeuger nach einer Benutzung der Schutzleiterprüfung (oder so ähnlich heisst das Ding) unterzogen werden muss.
Weiterhin sind sie einer jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung sowie einer Belastungsprüfung zu unterziehen. Dann hörts aber schon auf, denn es steht eindeutig drin, das dies gemäss den Herstellerangaben von einem Sachkundigen durchzuführen ist.
Gruß ado
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Wie immer: MEINE Meinung
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