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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ehrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit | 12 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 444085 | ||
| Datum | 02.12.2007 13:12 MSG-Nr: [ 444085 ] | 5886 x gelesen | ||
Geschrieben von Joachim Thiele Zum Einen handelt es sich bei den 550? nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung Obacht. Das fängt mit der Frage an ob man jederzeit seine Wohnung verlassen kann, wer mich dazu anwiesen etc... vgl Diskussionen um Rettungsdienst im Saarland.. Zum anderen muss ich auch nachweisen das ich einen Aufwand von 550? habe. Sonst wird es auch eng. Ansonsten kann es nicht sein das jemand Leistungen erhält obwohler mindestens z.T. selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann Ich habe damals die Feuerwehr beim AA auf dem Bogen angekreuzt, die Dame fragte mich wie lange und ich sie auf welchen Schnitt sie das wolle. Ich sagte dann das die 15h / Woche im Jahr nicht erreicht werden und dann wars gut Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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