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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit12 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 444085
Datum02.12.2007 13:12      MSG-Nr: [ 444085 ]5886 x gelesen

Geschrieben von Joachim ThieleZum Einen handelt es sich bei den 550? nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung

Obacht.

Das fängt mit der Frage an ob man jederzeit seine Wohnung verlassen kann, wer mich dazu anwiesen etc... vgl Diskussionen um Rettungsdienst im Saarland..

Zum anderen muss ich auch nachweisen das ich einen Aufwand von 550? habe. Sonst wird es auch eng. Ansonsten kann es nicht sein das jemand Leistungen erhält obwohler mindestens z.T. selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann

Ich habe damals die Feuerwehr beim AA auf dem Bogen angekreuzt, die Dame fragte mich wie lange und ich sie auf welchen Schnitt sie das wolle. Ich sagte dann das die 15h / Woche im Jahr nicht erreicht werden und dann wars gut


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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