alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayFwG verabschiedet21 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW443467
Datum29.11.2007 14:11      MSG-Nr: [ 443467 ]6092 x gelesen

Betrachten wir die Angelegenheit mal rechtlich!

Jedes hoheitliche Handeln bedarf eines Verwaltungsaktes. Dieser Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dazu gehören die u. a. die folgenden Elemenente:

- Regelung eines Einzelfalls
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
- unmittelbare Rechtswirkung
- nach außen gerichtet
- einen bestimmbaren Personenkreis betreffen

Ein Verwaltungsakt muss auch erlassen werden ( schriftlich, mündlich, elektronisch o. a.) und muss die erlassende Behörde erkennen lassen.

Jetzt die Frage:

Hat der Polizeibeamte hier was gegen einen bestimmbaren Personenkreis (den Fahrer) erlassen? Das alleinige anwesend sein begründet hier noch keinen Verwaltungsakt.

Von daher keine Schuld des Polizeibeamten, sondern Dummheit des Autofahrers!

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.097


BayFwG verabschiedet - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt