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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg443340
Datum28.11.2007 21:48      MSG-Nr: [ 443340 ]215032 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Christof StroblEcht? Wusste ich gar nicht :-/ Man, das weiß ich selbst!

    Geschrieben von Christian Schorer:
    Lies nochmal durch worums geht, du hast Christoph nicht verstanden.

    Richtig. Ich erklär es mal noch genauer. Ich habe mich schon öfter "gewundert", dass man für LF8 zwei Rufnahmen (42 UND 43) und für LF 8/6 - 10/6 ZWEI Nummern (47 UND 48) hat (jeweils mit Rett. Satz oder ohne).
    Für LF16, LF16/12, LF20/16 und HLF20/16 reicht aber EINE Nummer (in By 40).


    Tja, an der Stelle wird klar, wo wir unser Missverständnis hatten :-)
    Meine Angaben bezogen sich auf BaWü, und da hat ein LF 8 --> 41 und ein LF 8/6 --> 42
    Die LF 16nssss haben alle 44


    Mit Grüßen
    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung!

    Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

    Optimist;
    Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
    Heinz Rühmann


    ICQ 494000336

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