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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBayern: Vertretung der Jugend im Vereinsvorstand?22 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY443269
Datum28.11.2007 17:23      MSG-Nr: [ 443269 ]7876 x gelesen

Geschrieben von Magnus Hammerles gibt eigentlich keine separate Jugendfeuerwehr, die Anwärter sind den FA gleichgestellt

Vollkommen richtig erkannt. In anderen BL ist die JF ja teilweise eine eigene Institution, ein automatischer Übertritt JF-->Aktive, wie bei uns, erfolgt dort nicht.

Geschrieben von Magnus HammerlGibt es Feuerwehrvereine, in denen eine entsprechende Vertretung der Jugendlichen im Vereinsvorstand durch die Satzung geregelt ist?

Ja, unserer zum Beispiel.

Geschrieben von Magnus HammerlMir fallen auf die schnelle drei Möglichkeiten ein:
- keine Regelung, wenn einer reingewählt wird ist es recht, wenn nicht, auch egal
- die Jugendlichen wählen "ihren" Vertreter in den Vorstand
- der Jugendwart (und/oder der Jugendsprecher) ist per Satzung im Vereinsvorstand (Problem: der Jugendwart wird vom Kommandanten bestimmt und nicht gewählt)


Bei uns trifft Variante 3 zu. Der Jugendwart ist lt. Satzung Mitglied der Vorstandschaft und vertritt dort die Interessen der JF. Dabei geht es idR natürlich meist um Geld für die Jugendarbeit. Ich habe dabei allerdings keine großartigen Probleme, weil bei uns die Jugendarbeit einen hohen Stellenwert einnimmt und ich ohne große Diskussionen bekomme, was ich brauche.

Gruß
Peter



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